Ermittlungsverfahren - Ablauf und Rechte
Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft und Polizei sammeln Beweise.
Die Phasen des Ermittlungsverfahrens
- Anzeige oder Verdacht - Verfahren wird eingeleitet
- Beweissicherung - Polizei ermittelt
- Vernehmungen - Zeugen und Beschuldigte werden vernommen
- Entscheidung - Staatsanwaltschaft entscheidet über Verfahren
Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren
Sie haben Recht auf einen Anwalt, Einsicht in die Akten und das Recht zu schweigen.
Wann wird das Verfahren eingestellt?
Bei geringer Schuld, mangelndem Tatverdacht oder nach Strafbefehl/Zahlung kann das Verfahren eingestellt werden.