Häufig gestellte Fragen zu Polizeikontrolle

Bei einer Polizeikontrolle dürfen Beamte Ihre Personalien feststellen, Papiere kontrollieren und bei begründetem Verdacht weitere Maßnahmen ergreifen. Eine Durchsuchung ist nur mit Beschluss oder bei Gefahr im Verzug zulässig.
Nein, bei einer rechtmäßigen Polizeikontrolle müssen Sie mitwirken. Das Verweigern kann als Strafvereitelung gewertet werden. Eine Durchsuchung können Sie jedoch ohne Beschluss verweigern.